Nutzung von Stockbildern für Social Media.

Auch im Jahr 2016 bleibt die rechtmäßige Nutzung von Stock-Bildern ein schwieriges Thema. Bei der Nutzung von Bildagenturen sollte besonderes Augenmerk auf die Lizenzoptionen gelegt werden.

Ob eine explizite Social-Media-Lizenz erworben werden kann, hängt von den Konditionen der jeweiligen Bildagentur ab. Dabei besteht vor den Gerichten ein großer Unterschied zwischen der privaten und gewerblichen Bildverwendung. Schon die Nutzung eines Bildes wird teilweise mit vierstelligen Beträgen geahndet.

Die Zeiten, in denen Social-Media noch in den Kinderschuhen steckte, sind vorbei – und damit auch die Zeiten, in denen man sich bei einer Abmahnung damit herausreden konnte, man habe gedacht, die Nutzungsrechte für Facebook mit der Online-Lizenz mit eingekauft zu haben.

An dieser Stelle muss gesagt werden, dass es dazu noch keine gültige Rechtsprechung gibt und sich die Abmahnungen in Grenzen halten. Jedoch wird über kurz oder lang kein User daran vorbei kommen, sich mit der rechtlichen Seite zu befassen.